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Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken). Die Methoden
der modernen
Schmerztherapie
bieten auch optimale Voraussetzungen für eine
Anschlußheilbehandlung
(AHB)
bzw.
Anschlußrehabilitation,
weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen
rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr
darüber erfahren Sie hier:
http://www.anschlussheilbehandlung.eu
(einfach anklicken). Wer trägt denn überhaupt die Kosten für eine
stationäre
Schmerztherapie (stationäre
Rehabilitation) in dieser Klinik und in welchem Falle
bezahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung? Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen (Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen). (Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu). Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf , in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zum 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik. Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: www.schmerzklinik.com/sozialgericht2 oder auch https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik und vom Sozialgericht Köln erging die einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerzklinik.com/sozialgericht3. - Für Sie waren wir sehr fleißig -Hier gelangen Sie zu (fast) allen Schmerzthemen (einfach nur anklicken) Die wichtigsten Schmerzthemen zusammengefaßt: Arthrose, Bandscheibenvorfall, Borreliose, Brennende Füße, Cluster-Kopfschmerz: Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Durchblutungsstörung, Dorsalgie, Fibromyalgie, Fibromyalgiesyndrom, Gelenkschmerzen, Gesichtsschmerzen, Gliederschmerzen, Gürtelrose, Herpes zoster, Hüftschmerzen, Ischias, Kausalgie, Kopfschmerzen, Kreuzschmerz, Leistenschmerzen, LWS-Syndrom, Lumbalgie, Lumboischialgie, Migräne, Morbus Sudeck, Nervenschmerzen, Neuralgie, Neuritis, Neuropathie, Osteomyelitis, Polyneuropathie, postzosterische Neuralgie, Restless legs, Rückenschmerzen, Schlaganfall, Schulterschmerzen, Spannungskopfschmerzen, Spinalkanalstenose, Steißbeinschmerzen, Zephalgie Internationale (englischsprachige) Themen: Causalgia, Complex Regional Pain Syndrome, Complex regional pain syndrome type I, Complex regional pain syndrome type II, CRPS, CRPS-Type II, Face Pain, low back pain, Prosopalgia, Reflex Sympathetic Dystrophy Syndrome, Sudeck atrophy, Sudeck disease, Sudeck dystrophy
Links zu empfehlenswerten Einrichtungen:
Schmerzklinik (1) |
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Finden Sie Ihre Schmerzdiagnose selbst MORTON-SYNDROM Die Systematik (= sinnvolle Ordnung) 14.Beinschmerzen
Das
Morton-Syndrom
wird auch als Morton-Neuralg
ie bezeichnet.
Manche (wenige) Autoren schreiben die
Schmerzkrankheit
"Morton-Syndrom" auch ohne Bindestrich (Mortonsyndrom). Beim Morton-Syndrom handelt es sich um ein Kompressionssyndrom, genauer gesagt um ein Nervenkompressionssyndrom (= ein Krankheitszeichen, das durch mechanischen Druck entsteht) der Plantarnerven (Nn. plantaris medialis et lateralis bzw. N. digitales) (= Nerven im Bereich der vorderen Fußsohle, End äste des N. tibialis) bevorzugt zwischen den Zehen III und IV, aber auch zwischen II und III. Dabei entstehen Neurome (= schmerz hafte, spindelförmigen Auftreibung der beteiligten Nerven). Die Histologie (= Feingewebsuntersuchung) zeigt eine Fibrosierung (= krankhafte Bindegewebsvermehrung) bei chronischer Ischämie (= Minderdurchblutung infolge einer Durchblutungsstörung). Beklagt werden vorwiegend brennende,
meist anfallsartig auftretende
Schmerzen
im Bereich der vorderen
Mittelfuß
knochen mit
Ausstrahlung in die Nachbar
zehen.
Druck auf die (mehr vordere) Fu
ßsohle wirkt
schmerz
auslösend bzw. deutlich
schmerz
verstärkend. Therapie
bei Morton-
Syndrom: Spezielle Schmerztherapie bei Morton-Syndrom: Leider erweist sich das
Morton-Syndrom
trotz dieser Maßnahmen bisweilen als sehr hartnäckig. In diesen Fällen
ist die therapeutische
Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem örtlichen
Betäubungsmittel)in Form von einer wiederholten
Nervenblockade des Nervus tibialis (zwischen Innenknöchel und
Achillessehne) mit jeweils 2-3 ml z.B. Bupivacain 0,25-0,5% hilfreich.
Haftungshinweis:
Weitere Schmerzthemen (Auswahl)
Aktualisiert: >07.03.2009</> kusb& ----------------------------------------------------------------------------- |